VDI 2035
Technisches Wasser muss in seinen chemischen und physikalischen Eigenschaften technischen Normen von Herstellern, Ingenieuren und Fachverbänden entsprechen.
Normen
- erhöhen die Verfügbarkeit von Bauteilen
- senken Produktionskosten
- steigern die Energieeffizienz
- erlauben Garantieanspruch und Verbraucherschutz.
Deutschland (VDI 2035, Blatt 1 — Neuerscheinung 03.2021)
Deutschland (VDI 2035 Blatt 1 Neuerscheinung 03.2021):
Heizungswasser nach VDI 2035 Blatt 1, (Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure)
Diese neue Richtlinie fasst Blatt 1 und Blatt 2 aus der Vorgängerversion zusammen. Sie gilt für Warmwasser-Heizungsanlagen nach DIN EN 12828 innerhalb eines Gebäudes, wenn die Vorlauftemperatur bestimmungsgemäss 100 °C nicht überschreitet und beschränkt sich auf Schäden durch Steinbildung und wasserseitige Korrosion, sowie Empfehlungen zu deren Vermeidung. Ein wesentlicher Focus wird hierbei auf die Sauerstoffkorrosion, dessen Ursache und Vermeidung gelegt.
Werte:
Die VDI 2035 Blatt 1 unterscheidet zwischen salzarmer ( > 10 bis ≤ 100 µs/cm) und salzhaltiger (> 100 bis ≤ 1500 µs/cm) Betriebsweise. Da die Korrosionswahrscheinlichkeit in der Regel mit sinkender elektrischer Leitfähigkeit des Heizwassers abnimmt, wird die salzarme Betriebsweise in der Praxis oft bevorzugt. Der salzarme Betrieb setzt eine Demineralisierung des Füll- und Ergänzungswassers (in der Regel <10 µS/cm) voraus. Im Betrieb erlaubt die Norm eine Leitfähigkeit bis 100 µS/cm, einen Sauerstoffgehalt von <0.1 mg/l und verlangt einen pH-Wert von 8.2 – 10.0 im Heizungswasser.
Die Zugabe von Chemikalien soll laut VDI 2035, auf Ausnahmen beschränkt sein.
Gewährleistung für Anlagenkomponenten:
Die meisten Hersteller verknüpfen ihre Gewährleistung für Komponenten an die Vorgaben der Wasserqualität.
Analysen:
Vor der Füllung der Anlage ist die Wasserhärte des Trinkwassers zu ermitteln und je nach Entscheidung entsprechend der Tabelle 1 zu verfahren. Eine erste Kontrolle des Heizungswassers umfasst lediglich die Messung der elektrischen Leitfähigkeit, der Gesamthärte und des Aussehens. Frühestens erstmalig 10 Wochen nach der Inbetriebnahme, spätestens jedoch im Rahmen der jährlichen Wartung, ist es sinnvoll, neben den oben genannten Parametern auch den pH-Wert zu überprüfen und zu dokumentieren. Ein zu niedriger pH-Wert des Füll- und Ergänzungswassers ist zunächst nicht repräsentativ, da er infolge der Eigenalkalisierung noch ansteigt. pH-Werte zwischen 7,5 bis 8,2 sind tolerierbar, sofern eine Wasserprobe auch nach fünfminütiger, offener Standzeit noch klar und sedimentfrei bleibt. In diesem Fall sind bis zum nächsten Wartungsintervall keine weiteren Massnahmen zu treffen.
Das Anlagenbuch ist in jedem Falle bei jeder Wartung, Änderung oder Ergänzung nachzuführen.
Verantwortung:
Bereits durch die Planung muss sichergestellt werden, dass die Richtwerte im Heizwasser eingehalten werden. Die Inbetriebnahme Parameter sind in einem Anlagebuch festzuhalten, welches vom Installateur oder Planer an den Betreiber zu übergeben ist. Für die Führung des Anlagenbuchs ist ab diesem Zeitpunkt der Betreiber, bzw. der mit der Wartung und Betreuung beauftragte Fachbetrieb verantwortlich. Das Anlagenbuch ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlage und dient der Anlagenüberwachung hinsichtlich wasserseitiger Korrosion und der Steinbildung. Darin sind Art der Wasserbehandlungsmassnahmen und Ergänzungsmengen zu erfassen.
Schweiz (SWKI BT 102–01)
Seit dem 1. April 2012 bestehen in der Schweiz neue Vorschriften für die Füllwasserqualität aller Warmwasserheizungen. Nur bei Einhalten dieser Richtwerte übernimmt der Lieferant die Garantie. Zudem gewährleistet dies einen langfristig hohen Wirkungsgrad.
Verantwortung
Verantwortlich für die Füllwasserqualität ist der Unternehmer (gemäss SIA 384/1 und SWKI Richtlinie BT 102–01). Durch die Abnahme der Heizung geht die Verantwortung an den Eigentümer über. Der Heizungsfachmann ist in der Pflicht diese Anforderung einzuhalten.
Werte
Das Heizungswasser in der Heizung soll weniger als 5°f Härte und einen Leitwert unter 200 μS/cm aufweisen. Jegliches Nachfüllwasser muss unter 1°f Härte und 100 μS/cm sein. Das Heizungswasser in jedem Fall demineralisiert werden. Der geforderte pH-Wert liegt zwischen 8.2 und 10.0 und wird erst 2 – 3 Monate nach der Füllung mit Frischwasser erreicht.
Gewährleistung der Garantiezeit des Heizungssystems
Die meisten Hersteller verknüpfen ihre Gewährleistung für die Komponenten an die Einhaltung der Wasserqualität.
Analysen
Das Füllwasser muss vor der Befüllung des Systems analysiert werden (Art. 5, SWKI BT 102–01)
Erste Kontrolle des pH-Wertes nach 2 Monaten, spätestens bei der jährlichen Wartung. (Art. 4.2.2 c, SWKI BT 102–01)
Die Wasseranalyse ist zu protokollieren. (Art. 5 SWKI BT 102–01)
ÖSTERREICH (ÖNORM H 5195–1)
Diese ÖNORM legt Anforderungen an die Planung, die Errichtung und den Betrieb zur Verhütung von Korrosionsschäden, Steinbildung und Ablagerungen in geschlossenen Warmwasser-Heizungsanlagen mit Betriebstemperaturen bis 100 °C fest.
Sie ist primär für neu zu errichtende Anlagen anzuwenden
Verantwortung
Das Wasser muss durch den Installateur vor dem Füllen der Anlage auf seine Eignung hin analysiert werden.
Der Betreiber einer Heizungsanlage bis 5000 Liter Wasserinhalt hat das Heizungswasser alle zwei Jahre, über 5000 Liter Wasserinhalt mindestens einmal jährlich überprüfen zu lassen.
Werte
Die ÖNORM H 5195–1 setzt den Grenzwert für die Härte des Füllwassers in Abhängigkeit von Wasserinhalt und Art des Wärmeerzeugers der Heizungsanlage. Da auch für die Chloride ein maximaler Grenzwert von < 30 mg/l gilt, kommt vielfach die Demineralisierung des Füllwassers zur Anwendung.
Wenn Aluminium-Werkstoffe vorhanden sind, sollte der pH-Wert 8,5 nicht überschritten werden. Wenn keine Aluminium-Werkstoffe vorhanden sind, sollte der pH-Wert zwischen 8,2 und 10 liegen.
Gewährleistung der Garantiezeit des Heizungssystems
Die meisten Hersteller verknüpfen ihre Gewährleistung für die Komponenten an die Einhaltung der Wasserqualität.
Analysen
Bei Arbeiten an der Heizungsanlage, die mit Wasserverlust oder eine Veränderung des Wasserinhaltes nach sich ziehen, ist innerhalb von 4–6 Wochen eine Überprüfung des Heizungswassers durch den Betreiber durchführen zu lassen. Der Überprüfer hat die Verpflichtung dem Betreiber oder dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen mitzuteilen, ob das vorhandene Heizungswasser korrosiv ist oder mikrobiologisches Wachstum aufweist. Die Ergebnisse der Untersuchung sind im Anlagenbuch zu dokumentieren.
ITALIEN (UNI 8065)
In Italien gelten die UNI 8065 im Bereich Heizungswasser.